Wie man Angler angelt


Verdeckte Formen der Werbung in der Angelgerätebranche

Mark de Koning09.03.2017


Auch im Angelbereich ist Werbung im Lauf der Zeit immer subtiler geworden. Insbesondere die sozialen Medien a´la Facebook ermöglichen hier ein verdecktes Vorgehen.

Werbung und kommerzielle Kommunikation müssen aber laut Gesetz auch als solche klar erkennbar sein und von redaktionellen Inhalten eindeutig abgetrennt werden. Leider werden diese sinnvollen Grenzen jedoch in vielen Fällen überschritten. Hier sind zwei fiktive Beispiele, die sich an Fällen aus der täglichen Praxis orientieren und die die Möglichkeiten aufzeigen, die sich durch die sozialen Medien bieten:

1. Die Gruppe

Eine Facebook-Gruppe, die viele Beiträge über das Angeln postet, wird von einer neu auf den Markt drängenden Kunstköderfirma angesprochen. Sie bietet der Gruppe an, einen ganzen Satz ihrer hochwertigen Köder kostenlos zu Testzwecken zu überlassen und erwartet dafür, dass gute Testberichte veröffentlicht werden. Diese Vereinbarung wird nicht schriftlich geschlossen. Die Jungs kommen ihrer Verpflichtung nach und posten Berichte, bei denen sie ihre Raubfischfänge in Zusammenhang mit den neuen Kunstködern bringen und jene entsprechend präsentieren. Das informelle Abkommen wird in den Berichten nicht erwähnt. Die Aktion ist so erfolgreich, dass die Gruppe auf den Geschmack kommt und nun ihrerseits Angelgerätefirmen gegen Überlassung von Angelgerät und Angelzubehör die Veröffentlichung guter Testberichte anbietet.

2. Der Guide

Ein Angelguide produziert ein Youtube-Video über eine spezielle Angelmethode, bei dem ein bestimmter Wobbler immer wieder sehr ordentlich fängt. Der Köder ist in den entsprechenden Szenen eindeutig identifizierbar und wird auch genannt. Alternative Wobbler werden nicht gezeigt. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Angelguide und dem Lieferanten des Köders wird im Rahmen des Videos nicht erwähnt.

Bedenklich beim verdeckten Vorgehen ist, dass nicht vorhandene Objektivität simuliert wird und die Werbeabsicht als solche nicht erkennbar ist. Daher ist das rechtlich auch nicht zulässig.

Im Gegensatz zu den beschriebenen Beispielen ist die Sache bei sogenannten Teamanglern und auch bei Fachhändlern einfacher, die jeweilige Werbeabsicht offenkundig. Jeder erwartet nämlich, dass sie im Rahmen ihrer Aktivitäten und Veröffentlichungen Werbung für die von Ihnen vertretene(n) Marke(n) machen.

In der Fachsprache heißen übrigens diejenigen Autoren, die in den sozialen Medien die Meinung des Publikums beeinflussen können, sehr treffend "Influencer". Bei dieser Definition ist unerheblich, ob sie offen oder verdeckt vorgehen.

In der Königsklasse des Marketings werden nun mehrere verschiedene Kommunikationskanäle simultan kombiniert. Marketingprofis lancieren z.B. zur Markteinführung einer neuen Kunstködermarke gleichzeitig Youtube-Videos, Facebook-Beiträge und Artikel in Angelzeitungen, das alles am besten von Influencern erstellt, sowie klassisch gedruckte Werbung. Durch die Breite des Vorgehens wird Anglern suggeriert, dass es sich bei den entsprechenden Kunstködern um das absolut fängigste handelt, was der Markt aktuell zu bieten hat. Das Motto lautet: bei soviel Getöse aus sovielen verschiedenen Quellen muß etwas Wahres dran sein.

Ich hoffe, dass ich die Leser mit meinem Beitrag dafür sensibilisieren kann, Werbung auch als solche zu erkennen und nicht alles zu glauben, was insbesondere die mittlerweile inflationäre Anzahl der Angelexperten von sich gibt. In vielen Fällen stecken ganz banale kommerzielle Interessen dahinter und häufig wird mit juristisch zweifelhaften Mitteln gearbeitet.


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