Angeln an der Ruhr

  Achtung: Die Sporfischer Interessengemeinschaft Hüsten e.V. gibt bis auf weiteres keine Angelscheine mehr für Gastangler heraus!
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Ruhr bei Neheim-Hüsten, Foto:
Sportfischerverein Früh Auf e.V.

 
  Das Gewässer
  Der ca. 5 km lange Ruhrabschnitt der Pachtgemeinschaft Sporfischer Interessengemeinschaft Hüsten e.V. wird durch die ehemalige Gemeindegrenze Hüsten/Bruchhausen und die Bahnhofsbrücke Neheim begrenzt. Beide Flußufer sind befischbar.
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Ruhr bei Neheim, Foto: Sportfischerverein Früh Auf e.V.
 
  Der Fischbestand
  In diesem Abschnitt der Ruhr kommen vor allem die folgenden Fischarten vor:

Bachforelle, Regenbogenforelle, Äsche, Barbe, Döbel, Aal, Karpfen, Hecht und Weißfisch.
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Bachforelle aus der Ruhr, Foto: Sportfischerverein Früh Auf e.V.

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Barbe aus der Ruhr, Foto: Sportfischerverein Früh Auf e.V.
 
  Angelscheine

Stand 2017
  Achtung: Die Sporfischer Interessengemeinschaft Hüsten e.V. gibt bis auf weiteres keine Angelscheine mehr für Gastangler heraus!

Ein Tagesschein kostet für Erwachsene 15,- und für Jugendliche 7,50 Euro.
Der 2-Tagesschein kostet für Erwachsene 20,- und für Jugendliche 10,- Euro.

Voraussetzung für den Erwerb ist die Vorlage des gültigen amtlichen Fischerscheines.

Erster Ausgabetag ist der 01.01., der letzte Ausgabetag ist am 31.12. eines Jahres

Tagesscheine können bei Angelsport de Koning erworben werden.

 
  Mindestmaße/Schonzeiten
  Salmoniden: 30cm / 20.10. - 15.03.

  Äschen: komplett geschont

  Barben: 45cm / 15.05. - 15.06.

  Aale: 50cm

  Karpfen: 40cm

  Hinsichtlich hier nicht erwähnter Fischarten gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten des Landes NRW.
 
  Wichtige Regelungen (nicht vollständig)
  Entnahmelimit: maximal 3 Salmoniden am Tag

  Entnahmelimit: maximal 3 Barben am Tag

  Entnahmelimit: maximal 1 Karpfen am Tag

  Gerät: Erlaubt sind eine Angelrute und eine Köderfischsenke 1x1m. Ab 20.00 Uhr ist das Angeln auf Aal mit 2 Ruten erlaubt. Das Verwenden von Systemen für Köderfische ist verboten.

  sonstige Beschränkungen: Das Betreten des Gewässers ist erst ab dem 01.05. erlaubt. Untermaßige Fische sind sofort schonend zurückzusetzen. Es gelten die Bestimmungen des Landesfischereigesetzes von Nordrhein-Westfalen.

  Kontrollen: Die Sporfischer Interessengemeinschaft Hüsten e.V. schließt jegliche Haftungsansprüche in Verbindung mit dem Erlaubnisschein aus. Schäden, die vom Inhaber des Erlaubnisscheines verursacht werden, sind sofort zu melden und zu regulieren. Neben den öffentlichen Kontrollberechtigten ist jedes der Vereinsmitglieder kontrollberechtigt. Zuwiderhandlungen gegen die Angelbedingungen oder Verstöße gegen die einschlägigen Gesetze und Vorschriften werden mit dem Einzug der Angelerlaubnis, dem Verweis vom Gewässer, dem Einzug der Angelgeräte oder mit einer Strafanzeige geahndet.

  Angelstrecke: Details siehe Angelschein
 
  Angeltipps
  Dieser Abschnitt der Ruhr ist vor allem für Salmoniden und Barben bekannt.

  Aktuelle Tipps und fängige Fliegen erhalten Sie jederzeit bei: Angelsport de Koning

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Bachforelle aus der Ruhr, Foto: Sportfischerverein Früh Auf e.V.
 
  Kontakt
  Sporfischer IG Hüsten e.V./Sportfischerverein Früh Auf e.V.:  ASVHuesten


  Angler, bitte haltet die Umwelt sauber, sie ist es wert!

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